Begünstigten in der Risikolebensversicherung ändern
Unabhängiger Ratgeber — kein Verkaufsdruck — aktualisiert 2026
Tarife vergleichen — kostenlos & unverbindlichZum Vergleich →

Bezugsrecht und Begünstigte — Auf einen Blick
- Bezugsrecht: Wer die Versicherungssumme erhält — unbedingt eintragen!
- Änderung: Jederzeit schriftlich möglich (solange kein "unwiderrufliches Bezugsrecht")
- Steuer: Mit Bezugsrecht oft erbschaftsteuerfrei (Freibeträge: Partner 500k, Kind 400k)
- Ohne Bezugsrecht: Fällt in den Nachlass — ungünstig!
Das Bezugsrecht bestimmt, wer die Versicherungssumme bekommt — unabhängig vom Erbe oder Testament. Es ist eine der wichtigsten Einstellungen beim RLV-Vertrag.
Bezugsrecht eintragen — So geht es
- Schriftliche Anfrage an den Versicherer (Brief oder E-Mail)
- Name, Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis des Begünstigten angeben
- Bestätigung vom Versicherer abwarten
- Begünstigten über das Bezugsrecht informieren (wo ist die Police?)
Varianten des Bezugsrechts
| Variante | Bedeutung |
|---|---|
| Widerrufliches Bezugsrecht | Kann jederzeit geändert werden — Standard |
| Unwiderrufliches Bezugsrecht | Nur mit Zustimmung des Begünstigten änderbar — für Bank-Absicherung |
| Kein Bezugsrecht eingetragen | Fällt in den Nachlass — ungünstig (Erbschaftsteuer!) |
Empfehlung: Verheiratete: Ehepartner als Bezugsberechtigten. Unverheiratete Paare: Partner explizit einsetzen (kein automatischer Schutz!). Mit Kindern: Kinder als Nachrücklösung eintragen.









