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Begünstigten in der Risikolebensversicherung ändern

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Begünstigten in der Risikolebensversicherung ändern

Bezugsrecht und Begünstigte — Auf einen Blick

  • Bezugsrecht: Wer die Versicherungssumme erhält — unbedingt eintragen!
  • Änderung: Jederzeit schriftlich möglich (solange kein "unwiderrufliches Bezugsrecht")
  • Steuer: Mit Bezugsrecht oft erbschaftsteuerfrei (Freibeträge: Partner 500k, Kind 400k)
  • Ohne Bezugsrecht: Fällt in den Nachlass — ungünstig!

Das Bezugsrecht bestimmt, wer die Versicherungssumme bekommt — unabhängig vom Erbe oder Testament. Es ist eine der wichtigsten Einstellungen beim RLV-Vertrag.

Bezugsrecht eintragen — So geht es

  1. Schriftliche Anfrage an den Versicherer (Brief oder E-Mail)
  2. Name, Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis des Begünstigten angeben
  3. Bestätigung vom Versicherer abwarten
  4. Begünstigten über das Bezugsrecht informieren (wo ist die Police?)

Varianten des Bezugsrechts

VarianteBedeutung
Widerrufliches BezugsrechtKann jederzeit geändert werden — Standard
Unwiderrufliches BezugsrechtNur mit Zustimmung des Begünstigten änderbar — für Bank-Absicherung
Kein Bezugsrecht eingetragenFällt in den Nachlass — ungünstig (Erbschaftsteuer!)

Empfehlung: Verheiratete: Ehepartner als Bezugsberechtigten. Unverheiratete Paare: Partner explizit einsetzen (kein automatischer Schutz!). Mit Kindern: Kinder als Nachrücklösung eintragen.

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Stephan M. Czaja — Versicherungs- & Finanzexperte

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