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Risikolebensversicherung für Paare: Kreuzversicherung oder verbundene Police?

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Risikolebensversicherung für Paare: Kreuzversicherung oder verbundene Police?

Risikolebensversicherung für Paare — Kreuzversicherung erklärt

  • Option 1: Zwei separate Policen — flexibler, empfohlen
  • Option 2: Verbundene Leben — eine Police für beide Partner
  • Option 3: Kreuzversicherung — jeder schließt auf den anderen ab
  • Steuer: Kreuzversicherung kann Erbschaftsteuer-Vorteile bringen

Paare haben bei der Risikolebensversicherung besondere Gestaltungsmöglichkeiten. Welche Konstruktion ist steuerlich optimal und praktisch sinnvoll?

Die drei Varianten für Paare

Risikolebensversicherung Paare Kreuzversicherung
VarianteKonstruktionVorteilNachteil
Zwei separate PolicenA auf A, B auf B — jeweils mit dem anderen als BezugsberechtigtemFlexibel, individuell anpassbarAuszahlung geht in Nachlass → Erbschaftsteuer möglich
Verbundene LebenEine Police für beide — zahlt beim ersten TodGünstiger als zwei PolicenNach erstem Tod kein Schutz mehr, Scheidung kompliziert
KreuzversicherungA versichert B, B versichert A — jeder zahlt die Police des anderenAuszahlung fällt nicht in Nachlass — keine ErbschaftsteuerVerwaltungsaufwand, bei Scheidung komplex

Kreuzversicherung: Wann sinnvoll?

Die Kreuzversicherung ist interessant, wenn die Versicherungssumme den Erbschaftsteuer-Freibetrag (500.000 € zwischen Ehegatten) überschreiten könnte. Durch die Kreuzversicherung fällt die Auszahlung nicht in den Nachlass — sie wird dem Überlebenden direkt ausgezahlt, ohne Erbschaftsteuer.

Beispiel: Partner A versichert Partner B mit 800.000 €. Wenn B stirbt, erhält A die 800.000 € direkt — ohne Erbschaftsteuer (da nicht aus Bs Nachlass, sondern von As Police). Bei normaler Konstruktion würden 300.000 € über dem Freibetrag steuerpflichtig.

Sollen nicht verheiratete Paare auch eine Kreuzversicherung machen?

Besonders ja! Nicht verheiratete Partner haben nur 20.000 € Erbschaftsteuer-Freibetrag (statt 500.000 € bei Ehegatten). Die Kreuzversicherung umgeht das Problem komplett — die Auszahlung fällt nicht in den Nachlass und ist damit nicht erbschaftsteuerpflichtig.

Was passiert mit der Kreuzversicherung bei Scheidung?

Bei Scheidung ist die Kreuzversicherung komplizierter aufzulösen als zwei separate Policen. Die Bezugsberechtigung muss geändert werden. Im schlimmsten Fall: Kündigung und Neuabschluss mit höherem Alter. Separate Policen sind bei möglicher Trennung flexibler.

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Stephan M. Czaja — Versicherungs- & Finanzexperte

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