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Lebensversicherung kündigen: So geht's – Ablauf, Frist & Form erklärt

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Lebensversicherung kündigen: So geht's – Ablauf, Frist & Form erklärt

Lebensversicherung kündigen — Das Wichtigste vorab

  • Frist: Meist zum Monatsende, schriftlich — manche Verträge zum Quartalsende
  • Rückkaufswert: Oft deutlich unter eingezahlten Beiträgen — besonders in den ersten Jahren
  • Bessere Alternativen: Beitragsfrei stellen oder verkaufen statt kündigen
  • Altverträge (vor 2005): Auf keinen Fall kündigen — steuerfreie Auszahlung geht verloren

Eine Lebensversicherung zu kündigen ist einfach — aber meistens teuer. Wer kündigt, verliert den Versicherungsschutz und erhält oft nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge zurück. Dieser Ratgeber erklärt, wie eine Kündigung funktioniert, was sie kostet und welche Alternativen es gibt.

Wann eine Kündigung sinnvoll sein kann<\/h2>
Lebensversicherung kündigen

In folgenden Situationen kann eine Kündigung tatsächlich sinnvoll sein:

  • Der Vertrag ist noch sehr jung (unter 2 Jahren) und die Abschlusskosten wurden noch nicht komplett verrechnet — Verlust ist dann gering
  • Das Produkt passt grundsätzlich nicht mehr zu Ihrer Situation (z. B. Kinder sind erwachsen, Kredit abbezahlt)
  • Der Vertrag hat eine sehr schlechte Überschussbeteiligung und es gibt nachweislich bessere Alternativen
  • Bei einer Risikolebensversicherung: kein Rückkaufswert vorhanden — Kündigung ist problemlos möglich

Schritt-für-Schritt: Lebensversicherung kündigen<\/h2>
  1. Vertrag prüfen: Kündigungsfrist und -bedingungen in den AVB nachlesen (meist zum Monatsende, schriftlich)
  2. Rückkaufswert anfragen: Beim Versicherer den aktuellen Rückkaufswert schriftlich anfordern
  3. Alternativen abwägen: Beitragsfrei stellen, verkaufen oder beleihen (see below)
  4. Kündigung schreiben: Formlos per Brief oder Fax, Einschreiben empfohlen
  5. Bestätigung abwarten: Versicherer muss Eingang bestätigen und Rückkaufswert auszahlen
  6. Auszahlung versteuern: Ertragsanteil ggf. in Steuererklärung angeben
Muster-Kündigungsschreiben: Betreff: Kündigung meiner Lebensversicherung, Versicherungsnummer [XXX]. Ich kündige hiermit meine Lebensversicherung fristgerecht zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir den aktuellen Rückkaufswert mit. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Adresse, Datum, Unterschrift]

Was bekommen Sie zurück? Der Rückkaufswert<\/h2>

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer beim vorzeitigen Ausstieg zahlt. Er liegt fast immer unter den eingezahlten Beiträgen — besonders in den ersten Jahren.

VertragsjahrTypischer RückkaufswertVerlust gegenüber Beiträgen
Jahr 1–20–20 % der Beiträge80–100 % Verlust
Jahr 3–530–55 % der Beiträge45–70 % Verlust
Jahr 6–1055–75 % der Beiträge25–45 % Verlust
Jahr 11–2075–95 % der Beiträge5–25 % Verlust
Ab Jahr 2595–110 % der BeiträgeOft kleiner Gewinn durch Überschüsse

Hinweis: Werte variieren stark je nach Versicherer, Tarifgeneration und Überschussbeteiligung.

Alternativen zur Kündigung — meistens die bessere Wahl<\/h2>
Option 3: Beleihen
  • Kredit gegen Police als Sicherheit
  • Zinsen oft unter Bankkreditzinsen
  • Police läuft weiter
  • Rückzahlung des Kredits notwendig
Option 4: Kündigen
  • Einfach und schnell
  • Deutlicher Verlust bei jungen Verträgen
  • Steuervorteile von Altverträgen verloren
  • Neuabschluss später teurer (höheres Alter)

Besonderheit: Risikolebensversicherung kündigen<\/h2>

Die Risikolebensversicherung hat keinen Rückkaufswert — es gibt nichts auszuzahlen. Die Kündigung ist problemlos möglich, zum nächsten Monat oder Quartalsende. Wichtig: Danach ist die Familie ungeschützt. Bevor Sie kündigen, sollte ein gleichwertiger Schutz bei einem neuen Anbieter abgeschlossen werden — dann erst kündigen.

Risikolebensversicherung wechseln: So geht's richtig

Kündigungsfrist und Form<\/h2>
VersicherungsartKündigungsfristForm
RisikolebensversicherungMeist zum MonatsendeSchriftlich (Brief, Fax, oft Online-Portal)
KapitallebensversicherungZum Monats- oder QuartalsendeSchriftlich, ggf. Einschreiben
Fondsgebundene LVVariiert (AVB prüfen)Schriftlich
Was passiert mit einer Lebensversicherung bei Scheidung?

Die Police läuft weiter — aber der Bezugsberechtigte muss geändert werden. Ist der Ex-Partner noch eingetragen, erhält er oder sie im Todesfall das Geld. Änderung ist formlos per Brief an den Versicherer möglich. Kündigung ist in der Regel nicht notwendig und meist auch nicht sinnvoll.

Kann ich eine Lebensversicherung innerhalb der Widerrufsfrist kostenfrei stornieren?

Ja. Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss (Risikolebensversicherung) bzw. 30 Tagen (Kapitallebensversicherung) können Sie den Vertrag widerrufen. Sie erhalten dann die bereits gezahlten Beiträge minus einer Risikoprämie für die Versicherungszeit zurück. Das ist vorteilhafter als eine Kündigung.

Muss ich beim Kündigen Steuern zahlen?

Bei Kapitallebensversicherungen hängt es vom Vertragsdatum ab: Verträge vor 2005 sind bei Einhaltung der Mindestlaufzeit steuerfrei. Bei neueren Verträgen wird der Ertragsanteil (Auszahlungsbetrag minus eingezahlte Beiträge) mit dem persönlichen Steuersatz besteuert — bei Kündigung vor 12 Jahren in vollem Umfang, danach (bei Auszahlung ab 62. Lebensjahr) nur zur Hälfte. Risikolebensversicherungen haben keine Erträge — keine Steuer.

Kann ich den Versicherer wechseln ohne zu kündigen?

Bei der Risikolebensversicherung: Nein, Sie müssen den alten Vertrag kündigen und einen neuen abschließen. Schließen Sie erst den neuen Vertrag ab, dann kündigen Sie den alten — so gibt es keine Schutzlücke. Beachten Sie: Ein neuer Abschluss erfordert eine neue Gesundheitsprüfung zu dann aktuellem (höherem) Alter.

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Stephan M. Czaja — Versicherungs- & Finanzexperte

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