Lebensversicherung kündigen — Das Wichtigste vorab
Frist: Meist zum Monatsende, schriftlich — manche Verträge zum Quartalsende
Rückkaufswert: Oft deutlich unter eingezahlten Beiträgen — besonders in den ersten Jahren
Bessere Alternativen: Beitragsfrei stellen oder verkaufen statt kündigen
Altverträge (vor 2005): Auf keinen Fall kündigen — steuerfreie Auszahlung geht verloren
Eine Lebensversicherung zu kündigen ist einfach — aber meistens teuer. Wer kündigt, verliert den Versicherungsschutz und erhält oft nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge zurück. Dieser Ratgeber erklärt, wie eine Kündigung funktioniert, was sie kostet und welche Alternativen es gibt.
Wann eine Kündigung sinnvoll sein kann<\/h2>
In folgenden Situationen kann eine Kündigung tatsächlich sinnvoll sein:
Der Vertrag ist noch sehr jung (unter 2 Jahren) und die Abschlusskosten wurden noch nicht komplett verrechnet — Verlust ist dann gering
Das Produkt passt grundsätzlich nicht mehr zu Ihrer Situation (z. B. Kinder sind erwachsen, Kredit abbezahlt)
Der Vertrag hat eine sehr schlechte Überschussbeteiligung und es gibt nachweislich bessere Alternativen
Bei einer Risikolebensversicherung: kein Rückkaufswert vorhanden — Kündigung ist problemlos möglich
Vertrag prüfen: Kündigungsfrist und -bedingungen in den AVB nachlesen (meist zum Monatsende, schriftlich)
Rückkaufswert anfragen: Beim Versicherer den aktuellen Rückkaufswert schriftlich anfordern
Alternativen abwägen: Beitragsfrei stellen, verkaufen oder beleihen (see below)
Kündigung schreiben: Formlos per Brief oder Fax, Einschreiben empfohlen
Bestätigung abwarten: Versicherer muss Eingang bestätigen und Rückkaufswert auszahlen
Auszahlung versteuern: Ertragsanteil ggf. in Steuererklärung angeben
Muster-Kündigungsschreiben: Betreff: Kündigung meiner Lebensversicherung, Versicherungsnummer [XXX]. Ich kündige hiermit meine Lebensversicherung fristgerecht zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir den aktuellen Rückkaufswert mit. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Adresse, Datum, Unterschrift]
Was bekommen Sie zurück? Der Rückkaufswert<\/h2>
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer beim vorzeitigen Ausstieg zahlt. Er liegt fast immer unter den eingezahlten Beiträgen — besonders in den ersten Jahren.
Vertragsjahr
Typischer Rückkaufswert
Verlust gegenüber Beiträgen
Jahr 1–2
0–20 % der Beiträge
80–100 % Verlust
Jahr 3–5
30–55 % der Beiträge
45–70 % Verlust
Jahr 6–10
55–75 % der Beiträge
25–45 % Verlust
Jahr 11–20
75–95 % der Beiträge
5–25 % Verlust
Ab Jahr 25
95–110 % der Beiträge
Oft kleiner Gewinn durch Überschüsse
Hinweis: Werte variieren stark je nach Versicherer, Tarifgeneration und Überschussbeteiligung.
Alternativen zur Kündigung — meistens die bessere Wahl<\/h2>
Option 1: Beitragsfrei stellen
Beitragszahlung stoppen, Schutz bleibt
Versicherungssumme wird reduziert
Kein Verlust des Altvertrags-Steuervorteils
Beiträge können später wieder aufgenommen werden
Option 2: Verkaufen
Policenankäufer zahlen 5–15 % mehr als Versicherer
Die Risikolebensversicherung hat keinen Rückkaufswert — es gibt nichts auszuzahlen. Die Kündigung ist problemlos möglich, zum nächsten Monat oder Quartalsende. Wichtig: Danach ist die Familie ungeschützt. Bevor Sie kündigen, sollte ein gleichwertiger Schutz bei einem neuen Anbieter abgeschlossen werden — dann erst kündigen.
Was passiert mit einer Lebensversicherung bei Scheidung?
Die Police läuft weiter — aber der Bezugsberechtigte muss geändert werden. Ist der Ex-Partner noch eingetragen, erhält er oder sie im Todesfall das Geld. Änderung ist formlos per Brief an den Versicherer möglich. Kündigung ist in der Regel nicht notwendig und meist auch nicht sinnvoll.
Kann ich eine Lebensversicherung innerhalb der Widerrufsfrist kostenfrei stornieren?
Ja. Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss (Risikolebensversicherung) bzw. 30 Tagen (Kapitallebensversicherung) können Sie den Vertrag widerrufen. Sie erhalten dann die bereits gezahlten Beiträge minus einer Risikoprämie für die Versicherungszeit zurück. Das ist vorteilhafter als eine Kündigung.
Muss ich beim Kündigen Steuern zahlen?
Bei Kapitallebensversicherungen hängt es vom Vertragsdatum ab: Verträge vor 2005 sind bei Einhaltung der Mindestlaufzeit steuerfrei. Bei neueren Verträgen wird der Ertragsanteil (Auszahlungsbetrag minus eingezahlte Beiträge) mit dem persönlichen Steuersatz besteuert — bei Kündigung vor 12 Jahren in vollem Umfang, danach (bei Auszahlung ab 62. Lebensjahr) nur zur Hälfte. Risikolebensversicherungen haben keine Erträge — keine Steuer.
Kann ich den Versicherer wechseln ohne zu kündigen?
Bei der Risikolebensversicherung: Nein, Sie müssen den alten Vertrag kündigen und einen neuen abschließen. Schließen Sie erst den neuen Vertrag ab, dann kündigen Sie den alten — so gibt es keine Schutzlücke. Beachten Sie: Ein neuer Abschluss erfordert eine neue Gesundheitsprüfung zu dann aktuellem (höherem) Alter.
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Stephan M. Czaja — Versicherungs- & Finanzexperte
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