Lebensversicherung & Nachlass: Vererbung richtig planen
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Lebensversicherung und Erbschaft — Was Hinterbliebene wissen müssen
- Mit Bezugsrecht: Fällt NICHT in den Nachlass — direkter Anspruch des Begünstigten
- Ohne Bezugsrecht: Teil des Nachlasses — Erbschaftsteuer möglich
- Freibeträge: Ehepartner 500k, Kind 400k, andere 20k
Die Risikolebensversicherung und das Erbrecht interagieren auf eine Weise, die viele überrascht: Mit richtig eingetragenem Bezugsrecht umgeht die Versicherungssumme den Nachlass vollständig.
Warum das Bezugsrecht entscheidend ist
Ist ein Bezugsberechtigter (z.B. Ehepartner) eingetragen, erhält dieser die Versicherungssumme direkt — unabhängig vom Testament, unabhängig vom Erbe. Die Summe fällt nicht in den Nachlass, Gläubiger des Verstorbenen haben keinen Zugriff, und die Freibeträge der Erbschaftsteuer können optimal genutzt werden.
| Situation | Erbschaftsteuer |
|---|---|
| Partner, Bezugsrecht, Summe 500.000 € | 0 € (Freibetrag 500.000 € für Ehepartner) |
| Kind, Bezugsrecht, Summe 400.000 € | 0 € (Freibetrag 400.000 € pro Kind) |
| Keine Bezugsperson → Nachlass → Geschwister erbt | Erbschaftsteuer auf Summe über 20.000 € |









