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Lebensversicherung: Änderungen richtig melden

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Lebensversicherung: Änderungen richtig melden

Änderungen der Risikolebensversicherung melden — Was muss mitgeteilt werden?

  • Beruf: Berufswechsel zu gefährlicherem Beruf → muss gemeldet werden
  • Adresse: Umzug mitteilen (für Korrespondenz)
  • Gesundheit: Keine laufende Meldepflicht — nur beim Neuabschluss relevant

Was muss dem Versicherer gemeldet werden, wenn sich im Leben etwas ändert? Bei der Risikolebensversicherung gibt es klare Regeln.

Meldepflichten im Überblick

ÄnderungMeldepflicht?Konsequenz bei Nicht-Meldung
Berufswechsel zu gefährlicherem BerufJa — meldepflichtigVersicherer kann Prämie anpassen oder kündigen
Heirat / ScheidungEmpfohlen (Bezugsrecht!)Kein Rechtsnachteil — aber Bezugsrecht prüfen
Geburt eines KindesEmpfohlen (Nachversicherung)Chance auf Summenerhöhung ohne GF-Prüfung
UmzugJa — für KorrespondenzPost geht verloren
Neue ErkrankungNein — kein laufendes Update nötigKein Einfluss auf bestehenden Vertrag
RaucherstoppJa — Prämie kann sinken!Möglicher Vorteil: günstigere Prämie nach Nichtraucher-Nachweis

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Stephan M. Czaja — Versicherungs- & Finanzexperte

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