Lebensversicherung: Änderungen richtig melden
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Änderungen der Risikolebensversicherung melden — Was muss mitgeteilt werden?
- Beruf: Berufswechsel zu gefährlicherem Beruf → muss gemeldet werden
- Adresse: Umzug mitteilen (für Korrespondenz)
- Gesundheit: Keine laufende Meldepflicht — nur beim Neuabschluss relevant
Was muss dem Versicherer gemeldet werden, wenn sich im Leben etwas ändert? Bei der Risikolebensversicherung gibt es klare Regeln.
Meldepflichten im Überblick
| Änderung | Meldepflicht? | Konsequenz bei Nicht-Meldung |
|---|---|---|
| Berufswechsel zu gefährlicherem Beruf | Ja — meldepflichtig | Versicherer kann Prämie anpassen oder kündigen |
| Heirat / Scheidung | Empfohlen (Bezugsrecht!) | Kein Rechtsnachteil — aber Bezugsrecht prüfen |
| Geburt eines Kindes | Empfohlen (Nachversicherung) | Chance auf Summenerhöhung ohne GF-Prüfung |
| Umzug | Ja — für Korrespondenz | Post geht verloren |
| Neue Erkrankung | Nein — kein laufendes Update nötig | Kein Einfluss auf bestehenden Vertrag |
| Raucherstopp | Ja — Prämie kann sinken! | Möglicher Vorteil: günstigere Prämie nach Nichtraucher-Nachweis |










