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Risikolebensversicherung in der Probezeit: Was gilt?

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Risikolebensversicherung in der Probezeit: Was gilt?

Risikolebensversicherung und Probezeit im Job

  • RLV während Probezeit: Kein Problem — abschließen möglich
  • Empfehlung: Sofort beim Start des Jobs / der Familie abschließen
  • Jobverlust in Probezeit: RLV läuft weiter (selbst zahlen)

Die Risikolebensversicherung hat nichts mit dem Arbeitgeber zu tun. Wer sich in der Probezeit befindet, kann genauso gut abschließen wie jemand mit unbefristetem Vertrag. Die Probezeit ist für den Versicherer irrelevant.

Wenn man in der Probezeit gekündigt wird: Die RLV läuft weiter — man muss die Prämien selbst zahlen. Bei sehr niedrigem Budget: Stundungsoptionen prüfen.

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Stephan M. Czaja — Versicherungs- & Finanzexperte

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