Risikolebensversicherung mit befristetem Arbeitsvertrag
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RLV bei befristetem Arbeitsvertrag — Was gilt?
- Kein Hindernis: RLV ist unabhängig vom Arbeitsverhältnis
- Probezeit: Kein Einfluss auf RLV-Abschluss
- Jobverlust: Versicherung läuft weiter — Prämie muss selbst gezahlt werden
- Tipp: Bei Jobverlust: Beitragsreduktion oder Stundung prüfen
Befristete Arbeitsverträge, Probezeiten oder unsichere Jobsituationen sind kein Hindernis für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Die Versicherung ist vollständig unabhängig vom Arbeitgeber.
Was bei Jobverlust passiert
Bei Jobverlust läuft die RLV weiter — das ist auch gut so, denn gerade in Übergangsphasen ist die Absicherung wichtig. Optionen wenn das Budget knapp wird:
- Prämie reduzieren — Summe vorübergehend senken
- Beitragsfreistellung — manche Versicherer bieten 3–12 Monate Stundung
- Weiter zahlen — empfohlen, wenn irgendwie möglich
- Kündigen — letzter Ausweg; Schutz endet, neuer Abschluss später schwieriger









