Lebensversicherung bei Scheidung: Was passiert mit dem Vertrag?
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Risikolebensversicherung bei Scheidung — Was tun?
- Bezugsrecht ändern: Ex-Partner sofort als Begünstigten entfernen!
- Gemeinsame Police: Bei Verbundener Leben — aufteilen oder kündigen
- Kreditabsicherung: Läuft weiter bis Kredit abbezahlt — Partner-Kombi prüfen
Bei einer Scheidung werden Lebensversicherungsverträge oft vergessen — dabei sind die Folgen erheblich: Wer den Ex-Partner noch als Begünstigten eingetragen hat, sorgt im Todesfall dafür, dass dieser die Versicherungssumme bekommt.
Checkliste bei Scheidung
- Bezugsrecht prüfen und ändern — schriftlich beim Versicherer, neue Person eintragen
- Verbundene Leben prüfen — beide Partner in einem Vertrag? Aufteilen!
- Kreditpolice prüfen — läuft der Gemeinsame Kredit weiter? Versicherung anpassen
- Versicherungssumme neu berechnen — veränderte Familiensituation berücksichtigen
- Neue Bezugsberechtigte einsetzen — Kinder direkt, neuen Partner etc.
Wichtig: Bezugsrecht ändert sich nicht automatisch
Die Scheidung hat keinen automatischen Einfluss auf das eingetragene Bezugsrecht bei der Lebensversicherung. Wer nichts unternimmt, riskiert, dass die Ex-Partnerin/der Ex-Partner die Summe bekommt — auch wenn das nicht gewünscht ist.
Was passiert mit einer verbundenen Leben-Police bei Scheidung?
Verbundene Leben-Policen (zwei Versicherte in einem Vertrag) können meist aufgeteilt werden — jede Person erhält dann eine eigene Police. Details beim Versicherer anfragen. Alternativ: kündigen und neu abschließen (Gesundheitsprüfung nötig).









