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Lebensversicherung bei Scheidung: Was passiert mit dem Vertrag?

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Lebensversicherung bei Scheidung: Was passiert mit dem Vertrag?

Risikolebensversicherung bei Scheidung — Was tun?

  • Bezugsrecht ändern: Ex-Partner sofort als Begünstigten entfernen!
  • Gemeinsame Police: Bei Verbundener Leben — aufteilen oder kündigen
  • Kreditabsicherung: Läuft weiter bis Kredit abbezahlt — Partner-Kombi prüfen

Bei einer Scheidung werden Lebensversicherungsverträge oft vergessen — dabei sind die Folgen erheblich: Wer den Ex-Partner noch als Begünstigten eingetragen hat, sorgt im Todesfall dafür, dass dieser die Versicherungssumme bekommt.

Checkliste bei Scheidung

  1. Bezugsrecht prüfen und ändern — schriftlich beim Versicherer, neue Person eintragen
  2. Verbundene Leben prüfen — beide Partner in einem Vertrag? Aufteilen!
  3. Kreditpolice prüfen — läuft der Gemeinsame Kredit weiter? Versicherung anpassen
  4. Versicherungssumme neu berechnen — veränderte Familiensituation berücksichtigen
  5. Neue Bezugsberechtigte einsetzen — Kinder direkt, neuen Partner etc.

Wichtig: Bezugsrecht ändert sich nicht automatisch

Die Scheidung hat keinen automatischen Einfluss auf das eingetragene Bezugsrecht bei der Lebensversicherung. Wer nichts unternimmt, riskiert, dass die Ex-Partnerin/der Ex-Partner die Summe bekommt — auch wenn das nicht gewünscht ist.

Was passiert mit einer verbundenen Leben-Police bei Scheidung?

Verbundene Leben-Policen (zwei Versicherte in einem Vertrag) können meist aufgeteilt werden — jede Person erhält dann eine eigene Police. Details beim Versicherer anfragen. Alternativ: kündigen und neu abschließen (Gesundheitsprüfung nötig).

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Stephan M. Czaja — Versicherungs- & Finanzexperte

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