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Risikolebensversicherung für Juristen und Anwälte

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Risikolebensversicherung für Juristen und Anwälte

Risikolebensversicherung Jurist / Rechtsanwalt — Auf einen Blick

  • Berufsrisiko: Bürotätigkeit — günstige Einstufung (Risikoklasse 1)
  • Selbstständige Anwälte: Versorgungswerk (Rechtsanwaltskammer), kein GRV-Schutz
  • Empfohlene Summe: Hoch — Juristen haben oft überdurchschnittliche Einkommen
  • Besonderheit: Bei Partnerschaft: gegenseitige Absicherung per Kreuzversicherung sinnvoll

Juristen — ob als Rechtsanwalt, Notar, Richter oder Staatsanwalt — gehören zu den günstigsten Risikogruppen bei der Risikolebensversicherung. Die Bürotätigkeit führt zu niedrigen Prämien. Trotzdem gibt es wichtige Besonderheiten, die Juristen beim Abschluss beachten sollten.

Risikoeinstufung und Abschluss<\/h2>
BerufsgruppeRisikoeinstufungGRV/Versorgungswerk
Angestellter Jurist (Unternehmen)Klasse 1 — sehr günstigGesetzliche Rentenversicherung
Rechtsanwalt (selbstständig)Klasse 1 — sehr günstigRechtsanwaltsversorgungswerk
NotarKlasse 1 — sehr günstigNotarversorgungswerk
Richter / Staatsanwalt (Beamter)Klasse 1 — sehr günstigBeamtenversorgung

Besonderheit: Rechtsanwälte und Versorgungswerk<\/h2>

Selbstständige Rechtsanwälte sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk der Rechtsanwälte — zuständig je nach Bundesland (z.B. Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Bayern, Nordrhein-Westfalen etc.). Das Versorgungswerk zahlt eine Hinterbliebenenrente — aber meist deutlich weniger als das laufende Einkommen. Wer 100.000 €/Jahr verdient und eine Familie mit Kredit hat, braucht trotz Versorgungswerk eine private Absicherung.

Wann ist die Versicherungssumme besonders hoch?<\/h2>

Für Juristen mit überdurchschnittlichem Einkommen gilt: Die Faustregel (3–5× Jahreseinkommen) ergibt schnell Summen von 600.000–1.000.000 €. Diese sind versicherbar — bei gesundem Profil ohne Zuschlag. Tipp: Prüfen, ob der Anbieter die Summe ohne ärztliche Untersuchung akzeptiert (bis ca. 500.000–750.000 € in der Regel möglich).

Müssen Rechtsanwälte bei RLV einen Zuschlag zahlen?

Nein — Rechtsanwälte werden als Bürotätigkeit eingestuft (Risikoklasse 1). Kein Berufszuschlag. Prämien sind günstig.

Zahlt das Versorgungswerk der Rechtsanwälte genug im Todesfall?

Das Versorgungswerk zahlt eine Hinterbliebenenrente — oft 60 % der erarbeiteten Altersrente. Bei frühem Tod und kurzer Mitgliedschaft kann das sehr wenig sein. Eine RLV schließt diese Lücke effizient.

Was ist eine Kreuzversicherung für Anwaltspaare?

Bei Paaren, die beide Rechtsanwälte sind: Jeder versichert den anderen (Kreuzversicherung). Vorteil: Die Auszahlung ist erbschaftsteuerfrei, da keine Erbschaft entsteht — sondern ein eigener Vertrag ausbezahlt wird.

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