Risikolebensversicherung für Frauen: Besonderheiten
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Risikolebensversicherung für Frauen — Besonderheiten
- Prämien: Seit 2012 (EU-Unisex-Urteil) gleiche Prämien wie Männer
- Früher: Frauen zahlten weniger (niedrigere Sterblichkeit) — das gilt nicht mehr
- Haushaltsführende Frauen: Absicherung genauso wichtig wie für Hauptverdiener
- Besonderheit: Schwangerschaft ist kein Abschlusshindernis
Seit dem EU-Unisex-Urteil von 2012 zahlen Frauen und Männer bei der Risikolebensversicherung gleiche Prämien — trotz statistisch niedrigerer Sterblichkeit bei Frauen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs verbietet geschlechtsbezogene Prämienunterschiede bei Neuabschlüssen.
Was das für Frauen bedeutet
- Frauen zahlen heute dieselben Prämien wie gleichalten Männern — kein "Frauenbonus" mehr
- Haushaltsführende Frauen sollten unbedingt abgesichert werden (Betreuungskosten!)
- Schwangerschaft: Kein Hindernis beim Abschluss — keine relevanten Gesundheitsfragen zu Schwangerschaft
- Elternzeit: Kein Einfluss auf bestehenden Vertrag; neuer Abschluss ebenfalls problemlos
Zahlen Frauen mehr oder weniger als Männer?
Gleich — seit dem EU-Unisex-Urteil 2012 müssen alle Versicherer in der EU geschlechtsneutrale Prämien berechnen. Vorher zahlten Frauen ca. 20–30 % weniger. Heute gilt: Alter, Gesundheit und Raucherstatus sind die einzigen Einstufungskriterien.









