Risikolebensversicherung für Selbstständige — Auf einen Blick
Person: Sven, 38 Jahre, Hamburg, selbstständiger Unternehmensberater seit 8 Jahren
Situation: Verheiratet, zwei Kinder, Antrag mit verschwiegener Vorerkrankung gestellt
Ergebnis: Storno und ehrliche Neuanmeldung — Zuschlag akzeptiert, Vertrag gültig
Lerneffekt: Arglistige Täuschung lässt die Police im Ernstfall nichtig werden — ein kleiner Zuschlag ist immer besser als keine Leistung
Sven hatte alles richtig gemacht — zumindest glaubte er das. Er hatte sich die Zeit genommen, Angebote zu vergleichen, er hatte die Gesundheitsfragen durchgelesen, er hatte einen Antrag gestellt. Was er nicht getan hatte: eine Antwort ernst genug nehmen. Ein einziges ausgelassenes Detail fast hätte dazu geführt, dass seine Familie im Todesfall nichts bekommen hätte. Dass er es rechtzeitig korrigierte, verdankte er nicht seiner eigenen Sorgfalt, sondern seiner Frau — und dem Umstand, dass er ihr davon erzählte.
Warum Selbstständige besonders auf Absicherung angewiesen sind<\/h2>
Sven ist seit acht Jahren selbstständiger Unternehmensberater in Hamburg. Er berät mittelständische Unternehmen in Fragen der Digitalisierung und Prozessoptimierung, hat einen festen Kundenstamm aufgebaut und erzielt ein solides Einkommen. Auf dem Papier sieht alles gut aus.
Was das Papier nicht zeigt: Sven hat keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Er zahlt seine Krankenversicherung vollständig selbst. Er hat keinen Arbeitgeber, der im Fall einer langen Erkrankung weiterzahlt, keine betriebliche Altersvorsorge, die den Hinterbliebenen zugutekäme, keinen Tarifvertrag, der irgendwelche Todesfallleistungen vorsieht. Stirbt Sven, hört das Einkommen schlicht auf — sofort, vollständig, ohne Übergangsfrist.
Seine Frau Jana arbeitet als Krankenschwester in einem Hamburger Krankenhaus, Vollzeit. Ihr Einkommen deckt die laufenden Kosten der Familie, solange Sven lebt. Aber ihre Stelle allein reicht nicht, um Hypothek, Kinderbetreuung, den Lebensstandard der Familie und gleichzeitig zwei Kinder großzuziehen — jedenfalls nicht ohne erhebliche Einschnitte. Für Selbstständige ist die Risikolebensversicherung deshalb keine Option unter mehreren, sondern eine strukturelle Notwendigkeit. Wer mehr dazu lesen möchte, findet auf der Seite zur Risikolebensversicherung für Freiberufler und Selbstständige eine ausführliche Darstellung.
Svens Fehler: Die Gesundheitsfrage, die er nicht ernst nahm<\/h2>
Als Sven den Online-Antrag ausfüllte, lief alles glatt — bis zur Seite mit den Gesundheitsfragen. „Wurden Sie in den letzten fünf Jahren wegen Beschwerden der Wirbelsäule oder des Rückens ärztlich untersucht oder behandelt?" Er las die Frage. Er dachte kurz nach. Ja, drei Jahre zuvor hatte er nach einem langen Projekteinsatz mehrere Wochen Rückenschmerzen gehabt. Sein Hausarzt hatte ihn untersucht, Physiotherapie verschrieben, alles war nach sechs Wochen wieder gut. Keine Diagnose, kein MRT, keine Folgebehandlung.
Er klickte auf „Nein". Seine innere Begründung: Es war ja nichts Ernstes. Nur Muskelverspannungen. Das zählt doch nicht. Er schloss den Antrag ab, erhielt die Police per E-Mail und fühlte sich erledigt mit dem Thema.
Wäre da nicht Jana gewesen. An einem Abend erzählte er ihr, eher beiläufig, dass er jetzt endlich die Risikolebensversicherung abgeschlossen habe. Er erwähnte, dass er die Rückenfrage mit Nein beantwortet hatte. Jana hörte auf zu rühren. „Was hast du gesagt?"
Was seine Frau ihm erklärte — und ihn rettete<\/h2>
Jana ist Krankenschwester. Sie hat in ihrer beruflichen Laufbahn erlebt, was mit Familien passiert, wenn Versicherungen im Leistungsfall Ansprüche ablehnen. Sie kannte den Begriff „arglistige Täuschung" nicht aus dem Jurastudium, sondern aus der Realität.
Sie erklärte Sven, was das bedeutet: Wer bei Vertragsabschluss gesundheitliche Umstände wissentlich verschweigt, die für die Risikobeurteilung des Versicherers relevant sind, handelt arglistig. Die Folge ist nicht ein Zuschlag oder eine Nachforderung. Die Folge ist, dass der Versicherer den Vertrag anfechten und die Leistung vollständig verweigern kann — auch dann, wenn der Tod gar nichts mit dem verschwiegenen Leiden zu tun hat. Im schlimmsten Fall würde die Familie nichts bekommen. Nicht 80 Prozent. Nicht die Hälfte. Nichts.
„Mir wurde übel", sagt Sven heute. „Ich hatte es nicht böswillig gemeacht. Aber in dem Moment wurde mir klar, dass die Versicherung das nicht wissen kann. Die sehen nur: wurde nicht angegeben."
Er rief am nächsten Morgen beim Versicherer an, widerrief den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist und begann eine Neuanmeldung — diesmal mit vollständigen Angaben. Hausarztbesuch wegen Rückenschmerzen, Physiotherapie über sechs Wochen, vollständige Beschwerdefreiheit seit mehr als zwei Jahren. Alles sauber dokumentiert.
Wichtiger Hinweis: Der Rückfragezeitraum bei Gesundheitsfragen beträgt je nach Versicherer und Frage zwischen drei und zehn Jahren. Auch kleinere Behandlungen, die vollständig ausgeheilt sind, sollten angegeben werden — die Entscheidung über die Relevanz trifft der Versicherer, nicht der Antragsteller.
Die Neuanmeldung: Wie der Zuschlag funktioniert<\/h2>
Das Ergebnis der Neuanmeldung: Der Versicherer akzeptierte den Antrag mit einem Risikozuschlag von 8 Euro pro Monat. Keine Ablehnung. Kein Ausschluss der Rückenleistung. Ein normaler Vertrag mit einem leicht erhöhten Beitrag — begründet damit, dass eine behandelte Rückenproblematik in der Vorgeschichte ein geringfügig erhöhtes Risiko darstellt.
Was heißt das konkret? Sven zahlt statt der ursprünglich kalkulierten 22 Euro nun 30 Euro pro Monat. Das ist ein Unterschied von 8 Euro — weniger als eine Mahlzeit auswärts. Dafür hat er einen Vertrag, der im Leistungsfall tatsächlich gilt. Der nicht durch eine frühere Falschangabe anfechtbar ist. Der seiner Familie das gibt, wofür er zahlt.
Zuschläge entstehen, wenn der Versicherer nach der Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko feststellt, den Antrag aber grundsätzlich annehmen möchte. Typische Zuschläge liegen zwischen 10 und 100 Prozent des Grundbeitrags — bei kleineren Vorerkrankungen oft im einstelligen Euro-Bereich pro Monat. Alternativ können Versicherer einen Ausschluss bestimmter Todesursachen anbieten (zum Beispiel: Tod durch Folgen von Rückenerkrankungen ausgeschlossen) oder — in schweren Fällen — den Antrag ablehnen. Letzteres kommt bei vollständig ausgeheilten Beschwerden selten vor.
Versicherungssumme für Selbstständige: Die besondere Berechnung<\/h2>
Bei Selbstständigen ist die Berechnung der Versicherungssumme komplexer als bei Angestellten. Sven musste mehrere Faktoren berücksichtigen, die bei Festangestellten nicht oder anders zutreffen.
Erstens: Das Einkommen ist variabel. In einem guten Jahr verdient er 120.000 Euro brutto, in einem schlechten 80.000. Welche Zahl liegt dem Bedarf zugrunde? Fachleute empfehlen, einen realistischen Durchschnitt der letzten drei Jahre zu nehmen und davon den Nettobetrag zu berechnen.
Zweitens: Betriebliche Verbindlichkeiten. Sven hat keine Betriebsschulden — als reiner Berater ohne Lagerbestände oder Maschinen ist sein Risiko hier gering. Für Selbstständige mit Betriebskrediten oder Bürgschaften kann das jedoch ein erheblicher Posten sein, der in die Versicherungssumme eingerechnet werden muss.
Drittens: Der fehlende staatliche Puffer. Ein Angestellter, der stirbt, hinterlässt unter Umständen Ansprüche auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sven zahlt als Selbstständiger nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein — seine Familie hätte keinen solchen Anspruch. Das bedeutet: Die private Risikolebensversicherung muss diesen Puffer vollständig ersetzen.
Svens Versicherungssumme: 500.000 Euro. Er und Jana haben die Summe gemeinsam berechnet, anhand des tatsächlichen Bedarfs. Wer wissen möchte, wie man die eigene Summe systematisch berechnet, findet auf der Seite zur Versicherungssummen-Faustformel eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Für Selbstständige mit einem Immobilienkredit kommt noch ein weiterer Faktor hinzu: Die Lebensversicherung zur Kredit- und Hypothekabsicherung ist in diesem Fall besonders wichtig, damit die Familie im Todesfall nicht in eine Notverkaufssituation gerät.
Müssen Selbstständige bei Gesundheitsfragen mehr angeben als Angestellte?
Nein — die Gesundheitsfragen gelten für alle Antragsteller gleich. Aber Selbstständige haben oft ein höheres Interesse daran, den Vertrag korrekt abzuschließen, weil sie keine betriebliche oder staatliche Absicherung als Puffer haben. Jede behandelte Erkrankung, jeder Arztbesuch, jede Physiotherapie innerhalb des angegebenen Rückfragezeitraums (typischerweise 5 oder 10 Jahre) sollte vollständig angegeben werden. Im Zweifel gilt: lieber zu viel angeben als zu wenig.
Was passiert, wenn man eine Gesundheitsfrage falsch beantwortet?
Der Versicherer kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und die Leistung im Todesfall vollständig verweigern — unabhängig davon, ob der Tod mit der verschwiegenen Erkrankung zusammenhängt. Das Gleiche gilt für grob fahrlässiges Verschweigen. Nur bei leichter Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung lediglich anteilig kürzen. Im schlimmsten Fall zahlt die Versicherung nichts, obwohl jahrelang Beiträge geleistet wurden.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme für Selbstständige sein?
Als Mindestgröße gilt das Fünffache des jährlichen Nettoeinkommens. Da Selbstständige keine gesetzliche Hinterbliebenenrente generieren und oft keine betriebliche Absicherung haben, wird häufig das Sieben- bis Zehnfache empfohlen. Hinzu kommen eventuelle Betriebsschulden, Bürgschaften und Immobilienkredite. Für eine Familie mit Kindern und Hypothek sind Summen zwischen 400.000 und 700.000 Euro keine Seltenheit.
Svens Geschichte hat ein unauffälliges Ende. Er zahlt 30 Euro pro Monat, sein Vertrag gilt, seine Familie ist abgesichert. Der einzige Unterschied zu einem sorgloseren Verlauf: Er hatte jemanden neben sich, der die Konsequenz verstand, die er selbst nicht sehen wollte. Wer diesen Schutzengel nicht hat, sollte sich beim Vergleich der Risikolebensversicherungen bewusst machen: Ehrlichkeit bei den Gesundheitsfragen ist keine Tugend, sondern eine Voraussetzung dafür, dass der Vertrag im Ernstfall das leistet, wofür er abgeschlossen wurde.
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