Risikolebensversicherung bei gefährlichen Hobbys
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Risikolebensversicherung bei gefährlichen Hobbys
- Klettern, Bergsteigen: Zuschlag möglich, selten Ausschluss
- Fallschirmspringen, Motorradrennen: Zuschlag wahrscheinlich
- Tauchen: Bis bestimmte Tiefe okay — darüber Zuschlag
- HIS-Hinweis: Erst Makler-Voranfrage bei gefährlichen Hobbys
Gefährliche Hobbys können bei der Risikolebensversicherung zu Risikozuschlägen führen — aber selten zu vollständiger Ablehnung. Wie stark der Zuschlag ausfällt, hängt vom konkreten Hobby und Versicherer ab.
Hobbys und ihre Auswirkung
| Hobby | Auswirkung |
|---|---|
| Klettern (Sportklettern, Halle) | Meist kein Zuschlag |
| Bergsteigen (Hochtouren, Alpinismus) | Zuschlag möglich (10–30 %) |
| Motorradfahren (privat) | Gering (meist kein Zuschlag) |
| Motorradrennsport (Trackdays) | Zuschlag oder Ausschluss |
| Fallschirmspringen | Zuschlag (20–50 %) |
| Tauchen (bis 30 m) | Oft kein Zuschlag |
| Tauchen (über 40 m, Technisch) | Zuschlag oder Ausschluss |
| Paragleiten, Drachenfliegen | Zuschlag (15–40 %) |
| Extrem-Hobbys (Base-Jumping, Highlining) | Oft Ausschluss oder unversicherbar |
Wichtig: Hobby-Fragen im Antrag vollständig und ehrlich beantworten — Falschangaben führen zur Leistungsfreiheit im Todesfall.









