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Lebensversicherung bei Scheidung: Bezugsrecht, Aufteilung, Neustart

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Lebensversicherung bei Scheidung: Bezugsrecht, Aufteilung, Neustart

Eine Scheidung verändert vieles — auch die Lebensversicherung. Bestehende Policen müssen überprüft werden, Bezugsrechte angepasst, und laufende Risikolebensversicherungen neu bewertet werden. Hier erfahren Sie, was bei der Lebensversicherung nach einer Scheidung zu tun ist.

Bezugsrecht ändern — sofort nach der Trennung<\/h2>

Das Bezugsrecht bestimmt, wer im Todesfall die Versicherungsleistung erhält. Ist der Ex-Partner als unwiderruflicher Bezugsberechtigter eingetragen, kann er nicht ohne dessen Zustimmung geändert werden. Steht dort widerrufliches Bezugsrecht, ist eine Änderung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Versicherer möglich.

Handlungsempfehlung: Ändern Sie das Bezugsrecht unmittelbar nach der Trennung — vor der rechtskräftigen Scheidung. Sterbefälle während laufender Scheidungsverfahren führen ohne Änderung dazu, dass der Ex-Partner die Leistung erhält.

Was passiert mit einer gemeinsamen Risikolebensversicherung?<\/h2>

Viele Paare schließen eine verbundene Risikolebensversicherung ab, die beide Partner versichert und bei Tod des Erstversterbenden leistet. Bei einer Scheidung gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Kündigung — beide einigen sich auf die Auflösung. Der Rückkaufswert (bei Kapitallebensversicherungen) oder der Zeitwert wird aufgeteilt
  • Aufteilung in zwei Einzelverträge — manche Versicherer ermöglichen eine Trennung des Vertrags. Häufig ohne neue Gesundheitsprüfung möglich
  • Übernahme durch einen Partner — ein Partner übernimmt den Vertrag allein; der andere wird herausgelöst

Unterhaltspflichten absichern: Neue Risikolebensversicherung nach der Scheidung<\/h2>

Nach der Scheidung entstehen oft Unterhaltspflichten — für den Ex-Partner oder gemeinsame Kinder. Stirbt der Unterhaltspflichtige, fällt diese Zahlung weg. Eine neue oder ergänzende Risikolebensversicherung auf das Leben des Unterhaltspflichtigen kann dieses Risiko absichern.

Tipp: Die unterhaltsberechtigte Person kann als Versicherungsnehmer auftreten und die Police auf das Leben des Ex-Partners abschließen — dann hat der Ex keinen Zugriff auf die Police.

Steuerliche Aspekte: Lebensversicherung und Scheidung<\/h2>

Beiträge zu Risikolebensversicherungen sind als Sonderausgaben absetzbar, aber meist nur in geringem Umfang. Bei Kapitalpolicen, die im Scheidungsverfahren übertragen werden, können Schenkungsteuer-Fragen entstehen — consult einen Steuerberater für Ihren konkreten Fall.

Checkliste: Was nach der Scheidung zu erledigen ist<\/h2>
  1. Bezugsrecht bei allen Lebensversicherungen prüfen und ggf. ändern
  2. Gemeinsame Verträge neu strukturieren oder kündigen
  3. Neue Versicherungssumme kalkulieren (Unterhalt, Kinderversorgung)
  4. Neuen Begünstigten festlegen (Kinder, neue Partnerin/Partner, Eltern)
  5. Testament und Erbrecht überprüfen — Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass, wenn Bezugsrecht gesetzt ist

Verliere ich meine Lebensversicherung bei einer Scheidung?

Nein, die Versicherung bleibt bestehen. Sie müssen jedoch das Bezugsrecht anpassen und eventuell gemeinsame Verträge neu strukturieren. Eine Kündigung ist nur dann sinnvoll, wenn beide Partner zustimmen und ein neuer Vertrag sinnvoller ist.

Was passiert, wenn ich vor der Scheidung sterbe?

Ohne geänderte Bezugsrechte erhält der noch-Ehegatte die Versicherungsleistung. Deshalb sollte das Bezugsrecht unmittelbar nach der Trennung geändert werden — nicht erst nach der rechtskräftigen Scheidung.

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Stephan M. Czaja — Versicherungs- & Finanzexperte

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