Besonderheit: Selbstständige Architekten: Pflichtmitglied in Versorgungswerk — kein GRV-Schutz
Empfohlene Summe: 3–5× Jahreseinkommen + Kredit + Kinder
Prämien: Günstig — Büroangestellten-Niveau
Architekten sind körperlich nicht gefährdet — aber das Berufsrisiko bei der Risikolebensversicherung ist trotzdem ein Thema. Selbstständige Architekten sind in der Regel Pflichtmitglieder im Versorgungswerk (nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung) — das hat konkrete Auswirkungen auf die staatliche Hinterbliebenenversorgung.
Risikoeinstufung für Architekten<\/h2>
Merkmal
Bewertung durch Versicherer
Berufsbezeichnung
Architekt (Bürotätigkeit)
Risikoklasse
1–2 von 4 (günstig)
Baustellenbesuche
Keine Auswirkung auf RLV (nur BU relevant)
Selbstständig
Kein GRV-Schutz — Versorgungswerk beachten
Zuschlag
In der Regel keiner für den Beruf
Versorgungslücke für selbstständige Architekten<\/h2>
Angestellte Architekten sind über die GRV versichert — Hinterbliebene erhalten eine Witwen-/Witwerrente. Selbstständige Architekten zahlen ins Versorgungswerk der Architekten ein — je nach Bundesland unterschiedlich (z.B. Bayerische Architektenkammer, Hamburgische Architekten- und Ingenieurkammer).
Situation
Hinterbliebenenversorgung
RLV nötig?
Angestellter Architekt
GRV Witwen-/Witwerrente (55 % Rentenanspruch)
Ja — Lücke schließen
Selbstständiger Architekt (Versorgungswerk)
Hinterbliebenenrente je nach Versorgungswerk
Ja — Prüfen und ergänzen
Freier Mitarbeiter (GKV, keine Pflichtversicherung)
Minimal oder keine staatliche Absicherung
Dringend empfohlen
Empfohlene Vorgehensweise für Architekten<\/h2>
Versorgungswerk-Leistungen klären: Wie hoch ist die Hinterbliebenenrente aus dem Versorgungswerk? (Auskunft beim zuständigen Versorgungswerk)
Lücke berechnen: Laufende Kosten der Familie − Versorgungswerk-Rente = monatliche Lücke
Versicherungssumme: Monatliche Lücke × 12 × Anzahl Jahre bis jüngstes Kind 25 Jahre alt ist + offene Kredite
Anbieter vergleichen: Hannoversche, Cosmos Direkt, interRisk — kein Zuschlag für Büroarchitekten
Zahlt das Versorgungswerk im Todesfall genug?
Das hängt stark von den eingezahlten Beiträgen und dem jeweiligen Versorgungswerk ab. Viele Versorgungswerke zahlen eine Hinterbliebenenrente — aber oft deutlich weniger als die Familie benötigt. Eine Risikolebensversicherung schließt diese Lücke gezielt.
Brauche ich als Architekt einen Zuschlag bei der RLV?
Nein — Architekten werden in der Regel in Risikoklasse 1–2 eingestuft (Bürotätigkeit). Kein Berufszuschlag. Relevante Faktoren: Gesundheitszustand, Alter, Raucherstatus.
Lohnt sich RLV auch für angestellte Architekten?
Ja — die GRV Witwen-/Witwerrente deckt nur 55 % des Rentenanspruchs, was bei einem Architekt-Gehalt oft 800–1.500 €/Monat ergibt. Davon lässt sich eine Familie kaum finanzieren.
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Stephan M. Czaja — Versicherungs- & Finanzexperte
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