Risikolebensversicherung ohne Wartezeit: Gibt es das?
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Risikolebensversicherung ohne Wartezeit
- Standard: Schutz ab dem ersten Beitrag — keine Wartezeit bei normaler RLV
- Ausnahme: Suizid — 3 Jahre Wartezeit (§ 161 VVG)
- Keine andere Wartezeit bei Risikolebensversicherung (anders als z.B. KV)
Die Risikolebensversicherung bietet — anders als viele andere Versicherungen — keinen Wartezeitraum für normale Todesfälle. Der Schutz gilt ab dem ersten bezahlten Beitrag.
Wartezeiten im Vergleich
| Versicherungsart | Wartezeit |
|---|---|
| Risikolebensversicherung (normal) | Keine — Schutz sofort |
| Risikolebensversicherung (Suizid) | 3 Jahre (§ 161 VVG) |
| Private Krankenversicherung | 3 Monate (außer Unfall) |
| Zahnzusatzversicherung | 8 Monate |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | In der Regel keine (manche: 3–6 Monate) |
Praktische Bedeutung: Wer heute einen RLV-Vertrag abschließt, ist morgen vollständig abgesichert — für Unfall, Krankheit, Herzinfarkt und alle anderen Todesursachen außer Suizid in den ersten 3 Jahren.







