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Risikolebensversicherung ohne Wartezeit: Gibt es das?

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Risikolebensversicherung ohne Wartezeit: Gibt es das?

Risikolebensversicherung ohne Wartezeit

  • Standard: Schutz ab dem ersten Beitrag — keine Wartezeit bei normaler RLV
  • Ausnahme: Suizid — 3 Jahre Wartezeit (§ 161 VVG)
  • Keine andere Wartezeit bei Risikolebensversicherung (anders als z.B. KV)

Die Risikolebensversicherung bietet — anders als viele andere Versicherungen — keinen Wartezeitraum für normale Todesfälle. Der Schutz gilt ab dem ersten bezahlten Beitrag.

Wartezeiten im Vergleich

VersicherungsartWartezeit
Risikolebensversicherung (normal)Keine — Schutz sofort
Risikolebensversicherung (Suizid)3 Jahre (§ 161 VVG)
Private Krankenversicherung3 Monate (außer Unfall)
Zahnzusatzversicherung8 Monate
BerufsunfähigkeitsversicherungIn der Regel keine (manche: 3–6 Monate)

Praktische Bedeutung: Wer heute einen RLV-Vertrag abschließt, ist morgen vollständig abgesichert — für Unfall, Krankheit, Herzinfarkt und alle anderen Todesursachen außer Suizid in den ersten 3 Jahren.

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