Risikolebensversicherung für Künstler & Kreative

Risikolebensversicherung für Künstler — Auf einen Blick
- KSK-Mitglieder: Künstlersozialkasse zahlt in GRV ein — Hinterbliebenenrente vorhanden
- Risikoklasse: Abhängig von künstlerischer Tätigkeit (Bühnenkünstler höher als Schriftsteller)
- Problem: Unregelmäßiges Einkommen — Beitragspause-Option prüfen
- Empfehlung: Flexible RLV mit Beitragsstundungs-Option
Freiberufliche Künstler und Kreative haben oft unregelmäßiges Einkommen — das macht die Finanzplanung schwieriger. Bei der Risikolebensversicherung gibt es trotzdem gute Lösungen.
KSK und Hinterbliebenenversorgung
Künstler und Publizisten, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind, zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein — daraus entsteht eine Hinterbliebenenrente (Witwen-/Waisenrente). Wie hoch diese ist, hängt von der Einzahldauer und -höhe ab.
Problem: Bei unregelmäßigem, oft geringem Künstlereinkommen ist die aufgelaufene Rentenanwartschaft oft gering — und damit auch die staatliche Hinterbliebenenabsicherung. Eine RLV schließt diese Lücke.
Risikoklassen für Künstler
| Tätigkeit | Risikoklasse |
|---|---|
| Schriftsteller, Autor, Texter | 1 — sehr günstig |
| Bildender Künstler (Maler, Bildhauer) | 1–2 |
| Musiker (Bühnen- / Konzertkünstler) | 2 |
| Schauspieler (Theater, Film) | 2 |
| Akrobat, Artist, Zirkuskünstler | 3–4 — Zuschlag wahrscheinlich |
Was ist die Beitragsstundungs-Option und warum ist sie für Künstler wichtig?
Manche Versicherer erlauben es, Beiträge für 6–12 Monate zu stunden — bei vorübergehenden Einkommenslücken. Das ist für Selbstständige und Künstler mit saisonalem Einkommen sehr wertvoll. Bei Abschluss auf diese Option achten.









