Lebensversicherung Auszahlung: Erbschaftsteuer und Steuertipps 2026

Was passiert mit der Auszahlungssumme einer Lebensversicherung? Wer zahlt Steuern — und wann nicht? Diese Fragen sind für Begünstigte und Versicherungsnehmer gleichermaßen relevant. Die Antwort hängt davon ab, um welche Art der Lebensversicherung es sich handelt und wie das Bezugsrecht gestaltet ist.
Risikolebensversicherung: Meist erbschaftsteuerpflichtig<\/h2>
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall eine festgelegte Summe ausgezahlt. Ob diese Summe der Erbschaftsteuer unterliegt, hängt vom Bezugsrecht ab:
- Versicherter = Versicherungsnehmer, Ehepartner als Begünstigter: Die Summe unterliegt der Erbschaftsteuer, aber Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 € — bei typischen Summen meist steuerfrei
- Kinder als Begünstigte: Freibetrag 400.000 € pro Kind — bei normalen Versicherungssummen ebenfalls oft steuerfrei
- Unverheiratete Partner: Freibetrag nur 20.000 € — Steuerpflicht oft unvermeidlich
So umgehen Unverheiratete die Erbschaftsteuer<\/h2>
Bei unverheirateten Paaren gibt es ein legales Modell zur Steueroptimierung: die Überkreuzversicherung.
- Partner A schließt eine Police auf das Leben von Partner B ab (A ist Versicherungsnehmer + Begünstigter)
- Partner B schließt eine Police auf das Leben von Partner A ab
Stirbt Partner B, zahlt die Versicherung direkt an Partner A — als Versicherungsnehmer erhält dieser eigene Versicherungsleistungen, nicht Erbschaft. Das unterliegt nicht der Erbschaftsteuer. Achtung: Dieser Weg sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Kapitallebensversicherung: Einkommensteuer möglich<\/h2>
Bei Kapitallebensversicherungen (Alt-Verträge vor 2005 oder Neuverträge) kann die Auszahlung der Einkommensteuer unterliegen:
- Altverträge (vor 01.01.2005): Auszahlung steuerfrei, wenn Laufzeit mind. 12 Jahre und mind. 5 Jahre Beiträge gezahlt
- Neuverträge ab 2005: Ertrag (Differenz aus Auszahlung minus gezahlte Beiträge) zur Hälfte steuerpflichtig, wenn Laufzeit mind. 12 Jahre und Auszahlung nach 62. Lebensjahr
Beiträge zur Lebensversicherung: Absetzbarkeit begrenzt<\/h2>
Beiträge zur Risikolebensversicherung können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden — allerdings nur im Rahmen des allgemeinen Vorsorgeaufwand-Höchstbetrags (1.900 € bzw. 2.800 € für Selbstständige). Dieser ist durch andere Versicherungen oft bereits ausgeschöpft.
Ist die Auszahlung einer Risikolebensversicherung steuerpflichtig?
Bei Ehegatten und Kindern als Begünstigte meist nicht — der Erbschaftsteuer-Freibetrag (500.000 € für Ehepartner, 400.000 € pro Kind) deckt typische Versicherungssummen ab. Für unverheiratete Partner empfiehlt sich das Überkreuz-Modell.
Wie funktioniert die Überkreuzversicherung?
Jeder Partner schließt eine Police auf das Leben des anderen ab und ist selbst Versicherungsnehmer und Begünstigter. Die Auszahlung gilt dann als eigene Versicherungsleistung, nicht als Erbschaft — und ist daher nicht erbschaftsteuerpflichtig.







