Witwenrente & Hinterbliebenenrente: Was Familien wissen müssen

Der Tod des Partners ist nicht nur emotional eine Belastung – oft bedeutet er auch einen massiven finanziellen Einschnitt. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zwar eine Witwenrente oder Witwerrente, doch diese reicht häufig nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Ansprüche Hinterbliebene haben und warum eine Risikolebensversicherung die entscheidende Lücke schließt.

Was ist die Witwenrente?

Die Witwenrente (oder Witwerrente) ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), die nach dem Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners gezahlt wird. Sie soll das Einkommen des überlebenden Partners absichern – allerdings nur teilweise.

Es gibt zwei Varianten:

Große Witwenrente

Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent des Rentenanspruchs, den der verstorbene Partner hatte (bzw. 60 % bei Todesfällen vor 2002 nach altem Recht). Sie wird gezahlt, wenn der Hinterbliebene:

  • mindestens 47 Jahre alt ist (seit 2029 schrittweise Anhebung auf 48 Jahre) oder
  • erwerbsgemindert ist oder
  • ein minderjähriges Kind oder ein behindertes Kind erzieht.

Kleine Witwenrente

Die kleine Witwenrente beträgt nur 25 Prozent des Rentenanspruchs und wird maximal 24 Monate lang gezahlt. Sie kommt in Betracht, wenn keines der Kriterien für die große Witwenrente erfüllt ist.

Einkommensanrechnung: Die Rente schrumpft schnell

Wichtig zu wissen: Die Witwenrente wird nicht einfach zusätzlich zum eigenen Einkommen gezahlt. Eigenes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags angerechnet und mindert die Witwenrente.

Der Freibetrag liegt 2026 bei etwa 1.038 Euro monatlich (West) bzw. 1.009 Euro (Ost). Alles darüber wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Beispiel: Verdienen Sie 2.000 Euro netto, werden (2.000 – 1.038) × 40 % = 385 Euro von der Witwenrente abgezogen.

Das bedeutet: Je höher Ihr eigenes Einkommen, desto weniger bleibt von der Witwenrente übrig. Bei hohen Einkommen kann sie komplett entfallen.

Warum die Witwenrente oft nicht reicht

Selbst mit großer Witwenrente sinkt das Haushaltseinkommen dramatisch:

  • 55 Prozent statt 100 Prozent: Wenn der Hauptverdiener stirbt, bricht über die Hälfte des Einkommens weg.
  • Fixkosten bleiben: Miete, Kredite, Lebenshaltungskosten laufen weiter – oft in voller Höhe.
  • Kinder kosten: Kindergarten, Schule, Ausbildung – gerade Familien mit Kindern stehen finanziell unter Druck.
  • Einkommensanrechnung: Wer selbst arbeitet, verliert einen Teil der Witwenrente.

Konkret: Verdiente der verstorbene Partner 3.000 Euro netto, erhält die Witwe nur etwa 1.650 Euro Witwenrente – abzüglich Anrechnung eigenen Einkommens. Das reicht selten, um den Lebensstandard zu halten.

Hinterbliebenenrente für Kinder: Halb- und Vollwaisenrente

Neben der Witwenrente gibt es auch Leistungen für Kinder:

Halbwaisenrente

Stirbt ein Elternteil, erhalten minderjährige Kinder (bzw. Kinder in Ausbildung bis 27 Jahre) eine Halbwaisenrente von etwa 10 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen.

Vollwaisenrente

Sind beide Eltern verstorben, zahlt die GRV eine Vollwaisenrente von etwa 20 Prozent der Rentenansprüche beider Eltern.

Auch hier gilt: Diese Beträge sind gering – oft unter 100 bis 200 Euro monatlich – und decken keinesfalls die tatsächlichen Kosten für Erziehung und Ausbildung.

Die Risikolebensversicherung schließt die Lücke

Genau deshalb ist die Risikolebensversicherung für Familien unverzichtbar. Sie zahlt im Todesfall eine frei wählbare Versicherungssumme – meist zwischen 100.000 und 500.000 Euro – und sichert so die Hinterbliebenen finanziell ab.

Beispielrechnung

Familie mit zwei Kindern, Hauptverdiener (35) verdient 4.000 Euro netto:

  • Ohne Absicherung: Witwenrente ca. 1.200 Euro (nach Anrechnung), Halbwaisenrente 2× 150 Euro = 1.500 Euro statt 4.000 Euro.
  • Mit Risikolebensversicherung (250.000 Euro): Einmalige Auszahlung ermöglicht Kredittilgung, Anlage für Kinder, Überbrückung bis zur Neuorientierung.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Eine gängige Faustregel lautet: 3 bis 5 Bruttojahresgehälter. Berücksichtigen Sie außerdem:

  • Bestehende Kredite (Immobilie, Auto)
  • Kosten für Kinderbetreuung und Ausbildung
  • Laufende Lebenshaltungskosten für 5-10 Jahre

Steuerliche Vorteile für Hinterbliebene

Witwenrente ist steuerpflichtig – allerdings nur mit dem Besteuerungsanteil (abhängig vom Jahr des Rentenbeginns). Leistungen aus einer Risikolebensversicherung sind hingegen für die Begünstigten steuerfrei (Einkommensteuer) – nur Erbschaftsteuer kann anfallen, wenn die Freibeträge überschritten werden (500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro pro Kind).

Voraussetzungen für Witwenrente

Um Witwenrente zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Ehe oder eingetragene Partnerschaft zum Todeszeitpunkt (unverheiratete Partner haben keinen Anspruch!)
  • Mindestversicherungszeit: Der Verstorbene muss mindestens 5 Jahre in die GRV eingezahlt haben.
  • Keine Wiederheirat: Die Witwenrente endet bei erneuter Heirat (es gibt eine einmalige Abfindung).

Fazit: Gesetzliche Rente reicht nicht – private Vorsorge ist Pflicht

Die Witwenrente ist eine wichtige Grundabsicherung, aber sie ersetzt maximal 55 Prozent des Einkommens – und das auch nur unter optimalen Bedingungen. Familien mit Kindern, Immobilienkrediten oder hohen laufenden Kosten geraten ohne zusätzliche Absicherung schnell in finanzielle Notlagen.

Eine Risikolebensversicherung ist günstig (oft unter 20 Euro monatlich für hohe Summen) und bietet echten Schutz. Sie sollte fester Bestandteil jeder Familienplanung sein.

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