Lebensversicherung richtig versteuern: So kannst du bei der Auszahlung Steuern sparen
Lebensversicherung versteuern – Viele Menschen setzen auf Lebensversicherungen, um sich finanziell abzusichern und für das hohe Alter vorzusorgen. Doch wie sieht es mit der Besteuerung der Auszahlung aus? Von monatlichen Auszahlungen über Freibeträge bis zum Absetzen – hier werden alle steuerlichen Fragen zur Lebensversicherung beantwortet.
Muss ich auf die Lebensversicherung Steuern zahlen?
Lebensversicherungen sind eine beliebte Altersvorsorge, zumal sie zusätzlich der finanziellen Absicherung der Familie dienen. Doch nicht immer ist die Auszahlung steuerfrei. Grundsätzlich gilt: Auf Lebensversicherungen fallen nur dann keine Steuern an, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ausschlaggebend ist hierfür, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Verträge bis 1. Januar 2005: Größtenteils steuerfrei
Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind meistens komplett steuerfrei. Um hier Steuern zu sparen, musst du diese Bedingungen erfüllen:
- Der Vertrag wurde vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen
- Sie wird komplett ausgezahlt, ohne Ratenzahlung
- Der erste Beitrag zur Lebensversicherung erfolgte spätestens zum 31. März 2005
- Die Auszahlung bei Todesfall muss mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge ausmachen
- Es wird mindestens fünf Jahre eingezahlt
Verträge ab 1. Januar 2005: Das gilt es zu beachten
Lebensversicherungen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, müssen wiederum vollständig versteuert werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme, die als die 12/60-Regel (bzw. 12/62) bekannt ist. Nach dieser Regelung wird nur die Hälfte des Gewinns für die Steuer herangezogen.
Auch hierfür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Vertrag läuft erst nach mindestens zwölf Jahre aus
- Die Auszahlung erfolgt frühestens zum 60. Geburtstag
Steuererklärung: Auszahlung steuerlich absetzen
Die Möglichkeit, eine Kapitallebensversicherung steuerlich abzusetzen, hängt davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, besteht die Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abzuziehen. Allerdings gibt es eine Bedingung: Die Beiträge für deine Kranken- und Pflegeversicherung dürfen die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen nicht überschreiten.
Voraussetzung: Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung dürfen die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen nicht überschreiten
Monatlichen Auszahlungen versteuern
Monatliche Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen unterliegen ebenfalls der Besteuerung. Anstatt einer einmaligen Auszahlung erhältst du deine Erträge in Form monatlicher Rentenzahlungen, und für diesen sogenannten Ertragsanteil fallen Steuern an. Die genaue Höhe des Ertragsanteils kann pauschal nicht festgelegt werden, da sie von deinem Alter abhängt. In der Regel gilt:
Je früher du die monatliche Rente in Anspruch nimmst, desto höher ist der Ertragsanteil
Wichtig: Die Berechnung des Ertragsanteils liegt nicht in deiner Verantwortung, sondern wird von deinem Versicherer übernommen. Der erzielte Ertrag wird zu deinem zu versteuernden Einkommen addiert und entsprechend deines persönlichen Steuersatzes besteuert. Unabhängig davon, wann du deinen Versicherungsvertrag abgeschlossen hast, wird bei monatlicher Auszahlung grundsätzlich der Ertragsanteil besteuert.
Fazit: Steuern sparen bei der Lebensversicherung
Insgesamt zeigt sich, dass die Besteuerung von Lebensversicherungen von verschiedenen Faktoren abhängt, wie dem Abschlusszeitpunkt des Vertrags, der Laufzeit und der Art der Auszahlung. Verträge vor dem 1. Januar 2005 können in vielen Fällen steuerfrei sein, während Verträge ab diesem Datum meistens vollständig versteuert werden müssen. Die 12/60-Regel stellt eine Ausnahme dar. Wer hier Steuern sparen möchte, der kann die Lebensversicherung steuerlich absetzen. Die Voraussetzung: Der Vertrag wurde vor 2005 geschlossen und die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen wurde nicht überschritten.